1 Allgemeines
1.1 Die nachfolgenden Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) regeln sämtliche Verträge über Kommunikationsdesign-Leistungen zwischen der Kommunikationsdesignerin Linette Fricke-Egner und dem Auftraggeber. Selbst wenn der Auftraggeber eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet, haben diese keine Gültigkeit, es sei denn, es wurde ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart.
1.2 Auch bei Ausführung des Auftrags trotz Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Auftraggebers gelten die AVB der Kommunikationsdesignerin.
1.3 Abweichungen von den hier aufgeführten Bedingungen bedürfen ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der Kommunikationsdesignerin.
2 Vertragsgegenstand
Der Vertragsgegenstand orientiert sich an den individuellen Vereinbarungen der Parteien. Der Kommunikationsdesigner verpflichtet sich ausschließlich zu den explizit vereinbarten Leistungen. Die Übergabe der Entwürfe erfolgt in einer Form, die die Herstellung der aus dem Vertragszweck resultierenden Produkte ermöglicht. Die Überlassung von sogenannten "offenen" Dateien ist grundsätzlich nicht Teil der vereinbarten Leistungen.
3 Vergütung
3.1 Alle Leistungen des Kommunikationsdesigners sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. Sonder- und/oder Mehrleistungen des Kommunikationsdesigners während oder nach der Leistungserbringung führen zu einer zusätzlichen Vergütung.
3.2 Die Vergütung setzt sich in der Regel aus einem Entwurfshonorar und einem Nutzungshonorar zusammen. Das Nutzungshonorar richtet sich nach dem vertraglich festgelegten Nutzungsumfang. Weitere Nutzungen werden separat berechnet.
3.3 Vorschläge des Auftraggebers haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung.
3.4 Alle Vergütungen sind Nettobeträge, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
4 Fälligkeit der Vergütung, Abnahme, Verzug
4.1 Die Vergütung ist bei Ablieferung des Werkes fällig, sofern keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden. Teilvergütungen sind bei Teilabnahmen entsprechend fällig. Bei Verzögerungen aufgrund des Auftraggebers kann eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangt werden.
4.2 Die Abnahme kann nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Etwaige Mängel müssen innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung schriftlich gemeldet werden.
5 Nutzungsrechte
5.1 Die Nutzung der Entwürfe und Reinzeichnungen ist nur im vereinbarten Umfang gestattet. Über den vereinbarten Umfang hinausgehende Nutzungen erfordern eine separate Vergütung. Die Veränderung rechtlich geschützter Leistungen ist untersagt.
5.2 Der Auftraggeber erhält die für den Vertragszweck erforderlichen Nutzungsrechte, im Zweifel jeweils nur einfache Nutzungsrechte.
6 Namensnennungspflicht
Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Kommunikationsdesigner namentlich zu nennen, sofern dies nicht branchenunüblich ist, in unmittelbarer Nähe zu den Vervielfältigungsstücken oder im Zusammenhang mit der öffentlichen Wiedergabe der Leistungen des Kommunikationsdesigners.
7 Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten
7.1 Sonderleistungen werden nach Zeitaufwand berechnet.
7.2 Der Kommunikationsdesigner kann nach Absprache mit dem Auftraggeber Fremdleistungen im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Kommunikationsdesigner die erforderliche Vollmacht zu erteilen. Etwaige Kosten sind vom Auftraggeber zu erstatten.
7.3 Bei Vertragsabschlüssen im Namen des Kommunikationsdesigners trägt der Auftraggeber die Kosten und stellt den Kommunikationsdesigner von Vergütungsansprüchen frei.
8 Eigentum an Entwürfen und Daten
8.1 Es werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, kein Eigentum übertragen, es sei denn, es wurde anders vereinbart.
8.2 Originale sind nach angemessener Frist unbeschädigt zurückzugeben. Beschädigungen oder Verlust sind vom Auftraggeber zu ersetzen.
9 Korrektur, Produktionsüberwachung, Belegexemplare und Eigenwerbung
9.1 Korrekturmuster sind vor der Ausführung einer Vervielfältigung vorzulegen.
9.2 Produktionsüberwachung erfolgt nur nach besonderer Vereinbarung.
9.3 Bis zu zehn Belegexemplare sind dem Kommunikationsdesigner unentgeltlich zu überlassen.
9.4 Der Kommunikationsdesigner darf die Arbeiten zu Eigenwerbezwecken verwenden.
10 Haftung
10.1 Haftung des Kommunikationsdesigners erfolgt nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, außer bei Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit, für die auch bei Fahrlässigkeit gehaftet wird.
10.2 Bei Aufträgen an Dritte übernimmt der Kommunikationsdesigner keine Haftung, es sei denn, ihm trifft ein Verschulden bei der Auswahl.
10.3 Der Auftraggeber versichert, zur Verwendung aller übergebenen Vorlagen berechtigt zu sein und stellt den Kommunikationsdesigner von Ansprüchen Dritter frei.
10.4 Der Auftraggeber hat freigegebene Arbeiten auf Mängel zu überprüfen. Die Haftung des Kommunikationsdesigners für erkennbare Mängel entfällt nach Freigabe.
10.5 Beanstandungen offensichtlicher Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung schriftlich zu melden.
11 Vertragsauflösung
11.1 Unternehmen steht kein 14-tägiges Widerrufsrecht zu. Die Erklärung der Stornierung kann ausschließlich per Email an: info@echtkreativplus.de erfolgen.
11.2 Bei Abbruch einer Projektes durch den Auftraggeber nach der erbrachten Leistung oder Teilleistung werden mindestens 50% der Gesamtvergütung einbehalten (bei Vorklasse) oder fällig. Es obliegt dem Einzelfall und oder je nach, bis zu dem Zeitpunkt erbrachten Leistungen, kann das bis zu 80% der Gesamtvergütung betragen.
12 Schlussbestimmungen
12.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Kommunikationsdesigners, wenn die Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind, oder mindestens eine Partei keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.
12.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland
Stand November 2023